Spezialgebiet Fahrzeuglackierung


  • Feststellung zur sach- und fachgerechten Reparatur
  • Feststellung von Alt- und Vorschäden
  • Oldtimer/ Youngtimer Lackbewertung (PKW, LKW, Motorräder)
  • Überprüfung der Lackquallität an Fahrzeugen
  • Erstellung eines Lackgutachtens lt. DIN Normen
  • Reparaturlackkontrolle (evt. abstellen der Fehler)
  • Fremdeinwirkungen (Umweldeinflüsse, mechanische Einflüsse)
  • Rechnungsprüfung (Lackierrechnung)
  • Gewährleistungsansprüche bei Neu- und Altlackierungen
  • Farbtonangleichung (Kostenübernahme von Versicherungen bei Haftpflicht- und Kaskoschäden)
  • Erstellung von Gutachten
  • Reklamation (berechtigt oder nicht)

Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?


Besondere Sachkunde

Nur der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine "besondere Sachkunde" führen.

Vertrauenswürdigkeit

Die Zuverlässigkeit und Integrität wir vor der Bestellung geprüft.

Objektivität

Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

Pflicht zur Gutachtenerstattung

Er darf nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Verwandschaft mit einer der Parteien.)

Schweigepflicht

Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden. In Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.

Überwachung

Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.

Wie erkennt man einen öffentlich bestellen Sachverständigen?

Am Ausweis. Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen, und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?

Immer wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit.

Wie geht man mit einem öffentlich bestellten Sachverständigen um?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger darf keine Weisungen befolgen und
Beeinflussungsversuchen nachgeben, die die Objektivität des Gutachtens beeinflussen würden. Der Sachverständige muss deshalb das Gutachten und dessen tragende Grundlagen (z.B. Untersuchungen, Besichtigungen, Prüfung von Unterlagen) persönlich erarbeiten.

Wie muss der Auftraggeber den Sachverständigen unterstützen?

Ist ein Gutachten in Auftrag gegeben, besteht für den Auftraggeber nach Werkvertragsrecht meist eine vertragliche Mitteilungspflicht. Sie bedeutet, dass er – alles einschlägige Material zur Verfügung stellt, - alle Informationen weitergibt, die von Bedeutung sind bzw. sein können. Kann oder will der Auftraggeber nicht im erforderlichen Umfang mitwirken, weil z. B. bestimmte
Tatsachen nicht bekannt werden sollen, ist der Zweck des Auftrags insgesamt in Frage gestellt.

Was kostet ein Gutachter?

Für die Sachverständigentätigkeit gibt es bis auf wenige Fachbereiche (z. B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Tätigkeit vor Gericht keine Gebührenordnung. Die meisten Sachverständigen stellen für ihre Tätigkeit zwischen 40,-- und 100,-- € pro Stunde in Rechnung. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden in der Regel gesondert berechnet.

Wie haftet der öffentlich bestellte Sachverständige?

Auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist nicht unfehlbar. Aber er muss für Fehler in seinem Gutachten einstehen, bei privatem Auftrag ein fehlerhaftes Gutachten nachbessern oder einer Honorarkürzung zustimmen. Hat er einen Mangel am Gutachten schuldhaft verursacht, haftet er auch für alle Folgeschäden.

Was geschieht bei Beschwerden?

Besteht Grund zur Beschwerde über die Tätigkeit des Sachverständigen, sollte in jedem Falle die Stelle sofort informiert werden, die den Sachverständigen öffentlich bestellt hat. Dort wird die Angelegenheit sorgfältig überprüft um sicherzustellen, dass nur geeignete Sachverständige öffentlich bestellt bleiben.

Wo bekommen Sie Rat und Hilfe?

Auskunft über öffentlich bestellte Sachverständige und Fragen zum Sachverständigenwesen erteilen die bestellenden Behörden. Das sind im Wesentlichen die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Diese geben regionale und überregionale Verzeichnisse über öffentlich bestellte Sachverständige heraus. Sie benennen auf Anfrage kostenlos geeignete Sachverständige.

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