Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen, und in dem Peronalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen, und in dem Peronalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.